Widerruf einer Kündigung

Wirksam in schriftlicher Form?

Sobald die Kündigung eines Arbeitnehmers schriftlich beim Arbeitgeber eingegangen ist, ist sie nach dem Gesetz wirksam. Mit Erhalt der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort oder mit einer Frist beendet. Nach Ansicht von Experten ist der Widerruf einer Kündigung als Angebot an den Arbeitgeber zu verstehen, die Beschäftigung fortzusetzen.


Quelle: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/6077...