Bezahlung von Mahlzeiten für Mitarbeiter

Alle Arbeitgeber müssen die Tatsache anzeigen, dass die Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder einem Dritten kostenlos oder zu einem reduzierten Preis an den Arbeitnehmer bezahlt oder erstattet wurden. 

Dies muss auf dem Lohnkonto und in der jährlichen Einkommenssteuerbescheinigung, die dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird, vermerkt werden. Auch wenn der Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr nur eine Mahlzeit erhalten hat, muss der Arbeitgeber die Steuerbehörden durch Kennzeichnung des Großbuchstabens "M" in der Lohnsteuerbescheinigung informieren.